Was sind berufsdermatologische Erkrankungen?
Berufskrankheiten (BK), die die Haut betreffen, stellen rund ein
Viertel aller angezeigten Verdachtsfälle und sind damit am
häufigsten. Sie werden in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung
BK 5101 geführt. In über 90 % dieser Fälle handelt
es sich um berufsbedingte Ekzemerkrankungen, wobei besonders die
Hände betroffen sind.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen berufsbedingten
Kontaktekzemen einerseits und berufsbedingten atopischen Ekzemen
andererseits. Letztere können berufsbedingt zum ersten Mal
auftreten oder aber berufsbedingt eine Verschlimmerung erfahren.
Bei den Kontaktekzemen wiederum muss man zwischen
der häufigen toxisch-irritativen und der
eher seltenen allergischen Form unterscheiden. Allergische
Kontaktekzeme sind in der Regel durch Sensibilisierungen
vom Spättyp (Typ-IV-Allergie) verursacht, selten durch Soforttyp-Reaktionen
(Typ-I-Allergie).
Toxisch-irritative Kontaktekzeme werden durch
die direkte Einwirkung akut toxischer oder bei chronischem
Kontakt toxisch wirkender Substanzen (z. B. Chemikalien, Lösungsmittel,
Feuchtigkeit) ausgelöst.
Wie oder wodurch können Ekzeme entstehen?
Voraussetzung für die Entstehung eines Ekzems
Eindringen der schädlichen Stoffe
durch die Hornschicht
und Schädigung der Oberhautzellen
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Hautbarriere
Hornschicht
- dünnes, durchscheinendes, reißfestes Häutchen
- überzieht die Epidermis wie eine Plastikmembran
- Träger der Barrierefunktion (Säureschutzmantel)
- Aufbau wie eine Backsteinmauer:
Hornzellen und dazwischenliegende Lipide
Störung der Hautbarriere
- Kontakt mit entfettenden Substanzen
- chronische Durchfeuchtung
- chronisches Reibe- oder Kratztrauma
- bereits bestehende Hauterkrankung
- Überforderung der Regenerations- mechanismen der Haut
mit
- EkzembildungSchwächung dar natürlichen Schutzfunktion der
Haut
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Geringes Ekzem
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Schweres Ekzem |
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Bei Rötung, Schuppung und Juckreiz der Haut spricht
man von einem Ekzem
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Hautbelastende Tätigkeiten
- bei Nass- und Feuchtarbeiten
- beim Tragen von Handschuhen
- bei häufigem Umgang mit hautschädigenden Stoffen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):
Technische
Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)